Zur Freiheit des Handelns

Niemand kann mich zwingen auf seine Art (wie er sich das Wohl-sein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch thut.

– Immanuel Kant, AA VIII, 290[17]

Das geht auch kürzer und für jeden verständlich:

Was du nicht willst, das man dir tu´, 
das füg auch keinem andern zu.

– Tobias 4,16

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